Impressionen: Hausbesetzung und städtische Wohnungspolitik

Letzten Samstag wurde das ehemalige Hotel Alpinpark in Pradl besetzt. Die Hausbesetzer:innen wollten mit ihrer spektakulären Aktion auf die prekäre Unterbringung von Geflüchteten hinweisen und stritten für eine humane Unterbringung der Geflüchteten. Dieses Anliegen ist richtig und wichtig. Das Recht auf Wohnen muss für alle Menschen gelten, ohne Wenn und Aber. Eine humane und solidarische Gesellschaft hat geflüchteten Menschen eine würdige Perspektive zu bieten. Und die Aktion war insofern ein voller Erfolg, als die wesentlichen Forderungen der Hausbesetzer:innen erfüllt werden konnten. Landeshauptmann-Stellvertreter Georg Dornauer und Bürgermeister Georg Willi haben vermittelt und der Inhaber des Hausrechts zeigte sich ebenso kooperativ wie die Polizei. Den Beteiligten ist dafür zu gratulieren, dass die ganze Aktion für alle Seiten zur größten Zufriedenheit aller über die Bühne gebracht werden konnte, Bengalisches Feuer hin oder her.

Zu einer realistischen Betrachtung der Geschichte gehört aber auch, dass Hausbesitzer:innen weniger aus humanem Antrieb ihre Immobilien für die Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stellen, sondern weil dies ein profitables Leerstandsmanagement darstellt. Die öffentliche Hand zahlt nämlich für die Unterbringung und trägt oftmals auch die Kosten für etwaige Umbauten oder Sanierungen. Daher muss die öffentliche Hand auch stets abwägen, ob die so angebotenen Immobilien tatsächlich zu vertretbaren Kosten zu adäquaten Unterbringungsmöglichkeiten umgestaltet werden können, und vor dem Hintergrund des Sparsamkeitsgebots derartige Offerten immer wieder auch ablehnen.

In der Presseaussendung der Hausbesetzer:innen ist von einem Eigentümer die Rede, der für die Errichtung von Luxuswohnungen bekannt ist. Das ist richtig. Der Bauträger Weinberg Immobilien GmbH hat immer wieder Luxuswohnungen errichtet. Und die Stadt hat sich gegenüber dem Bauträger auch immer wieder in Hinblick auf Planänderungen kooperativ gezeigt. Zuletzt in Hinblick auf ein Bauprojekt in der Kirschentalgasse, von dem mehrere Anrainer:innen aus nachvollziehbaren Gründen wenig angetan sind. Und die einzige Fraktion im Innsbrucker Gemeinderat, die auch hier – wie immer – konsequent gegen die Schaffung von Betongold stimmt, ist und bleibt die Alternative Liste Innsbruck (ALi).

Es steht außer Frage, dass die Wohnsituation für Geflüchtete besonders prekär ist. Dies betrifft jedoch nicht nur die Grundversorgung, sondern nicht zuletzt auch die Zeit danach, sobald sie mit geringen finanziellen Mitteln ausgestattet auf einen Wohnungsmarkt treffen, der dafür sorgt, dass die ärmsten Menschen am teuersten wohnen.

Genereller Wohnungsnotstand

Die Lage am Innsbrucker Wohnungsmarkt ist allgemein prekär und breite Teile der Innsbrucker Bevölkerung sind von immer stärker steigenden Wohnkosten betroffen. Viele Menschen können sich die Mieten am privaten Wohnungsmarkt schlicht nicht mehr leisten. Rund 5 000 Menschen in Innsbruck warten auf eine Stadtwohnung. Dabei ist es gar nicht so leicht, auf die städtische Vormerkliste zu kommen. Eine zu hohe Wohnkostenbelastung und wenig Platz in der aktuellen Wohnung werden zwar berücksichtigt, aber die Kriterien dafür sind ausgesprochen streng.

Der Wohnkostenanteil am Haushaltseinkommen beträgt gemäß der Erhebung der Statistik Austria (EU-SILC) im Median 16 Prozent. Mieter:innen haben im Schnitt deutlich höhere Wohnkosten zu tragen als Haus- oder Wohnungseigentümer:innen. Etwa die Hälfte der österreichischen Mieter:innen muss mehr als ein Viertel des Einkommens für das Wohnen ausgeben. Hauseigentümer:innen müssen dagegen im Median nur ein Zehntel des Einkommen für dafür ausgeben und haben obendrein im Schnitt pro Kopf mehr Platz zur Verfügung.

Im Schnitt haben Österreicher:innen eine Wohnnutzfläche von knapp über 46 Quadratmeter zur Verfügung, Mieter:innen in Gemeindewohnungen müssen sich hingegen mit rund 29 Quadratmeter pro Kopf begnügen. Hauseigentümer:innen haben mit knapp 55 Quadratmeter pro Kopf neben „sonstigen“ Rechtsverhältnissen mit knapp 57 Quadratmeter pro Kopf am meisten Wohnfläche zur Verfügung. Die Vormerk- und Vergaberichtlinien der Stadt Innsbruck betrachten eine Wohnung hingegen in der Regel erst dann als überbelegt, wenn pro Kopf weniger als 15 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Für Menschen mit niedrigem Einkommen stellt bereits ein Wohnkostenanteil von 25 Prozent eine erhebliche Belastung dar. Gemäß den Vormerkkriterien der Stadt Innsbruck liegt eine zu hohe Mietbelastung jedoch erst dann vor, wenn die Miete 40 Prozent des Einkommens übersteigt. Das führt zu der absurden Situation, dass etwa ein Paar, das über ein gemeinsames monatliches Nettoeinkommen von 2500 Euro verfügt und eine Wohnung mit 32 Quadratmetern Größe und einer Miethöhe von 950 Euro bewohnt, keinen Antrag auf eine Stadtwohnung stellen kann, weil die Mietbelastung 40 Prozent des Haushaltseinkommens nicht übersteigt und das Mindestausmaß an Wohnfläche pro Kopf knapp überschritten wird. Die in diesem Fall exorbitant hohen Wohnkosten von knapp 30 Euro pro Quadratmeter bleiben dabei ebenso wenig berücksichtigt wie die Tatsache, dass das Einkommen des Paares die Armutsgefährdungsgrenze nur relativ knapp überschreitet und die Einkommensobergrenze der Tiroler Wohnbauförderung für Paare (5 000 Euro) nicht ansatzweise erreicht. Daraus ergibt sich: Die städtischen Vormerk- und Vergaberichtlinien sind nicht dazu gedacht, die breite Bevölkerung vor dem Wucher des freien Wohnungsmarkts zu schützen. Die hohe Nachfrage am privaten Immobilienmarkt ist durch die aktuellen Vormerkrichtlinien der städtischen Wohnungsvergabe daher abgesichert.

Extreme Härtefälle

Doch selbst dem Anspruch, extreme soziale Härtefälle halbwegs abzufedern, wird die Stadt nur bedingt gerecht. So können Jugendliche, die in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind, erst mit 18 Jahren einen Antrag auf eine Stadtwohnung stellen, d.h. erst ab dem Zeitpunkt, wo sie die Einrichtung verlassen müssen. Dabei handelt es sich um Jugendliche, die aufgrund von familiären Konflikten und von häuslicher Gewalt dort untergebracht untergebracht und unterstützt werden. Diese jungen Menschen haben keinen familiären Rückhalt und sind daher in besonderer Weise auf die Fürsorge der öffentlichen Hand angewiesen, da sie von klein auf unter besonders belastenden Bedingungen leben müssen. Die Wartezeit nach der Antragsstellung beträgt mehrere Jahre. In dieser Zeit sind sie nicht in der Lage, sich auf dem privaten Wohnungsmarkt mit Wohnraum zu versorgen und müssen anschließend mitunter jahrelang unter prekären Wohnverhältnissen leben, die ihre weiteren Entwicklungschance massiv beeinträchtigen. Dabei stellt die frühzeitige Zuweisung einer Stadtwohnung hier nicht nur einen Akt der sozialen Fürsorge dar, sondern dient auch der Vermeidung umfassenden gesellschaftlichen Folgekosten, die auftreten, wenn diese Menschen auf Dauer keine Arbeit finden und obdachlos sind, oder gar in die Drogenabhängigkeit oder Kriminalität abrutschen.

Auch Opfer von häuslicher Gewalt müssen oft viel zu lange auf eine Stadtwohnung warten. Und tatsächlich sind rund 400 Frauen und bisweilen auch Kinder in Innsbruck von versteckter Wohnungslosigkeit betroffen. Doch hier fängt es schon an damit, dass Kinder keinen eigenen Schreibtisch haben und ein Umfeld, in dem sie lernen können oder auch nur Freund:innen einladen können. All diese fehlenden Dinge beeinträchtigen die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig.

Vereine, die tagtäglich mit Menschen in sozialen Notlagen arbeiten und sich für deren Interessen einsetzen, wie etwa der Verein DOWAS oder der Verein für Obdachlose, das Gewaltschutzzentrum und die argeSODiT fordern zu Recht ein Kontingent an Notwohnungen für soziale Härtefälle, die im regulären Vormerk- und Vergabeverfahren nicht mit der nötigen Dringlichkeit mit Wohnraum versorgt werden können. Für die Entscheidung darüber bräuchte es dann allerdings ein aus dem Sozialbereich bestelltes Gremium, das die Notlagen entsprechend bewertet und die Abwägung trifft, welche Härtefälle mit welchem Ausmaß an Dringlichkeit zu behandeln sind.

Stadt muss Mangel verwalten

Gleichzeitig ist unstrittig, dass das städtische Wohnungsamt hier einen Mangel zu verwalten hat und die Verantwortlichen in der Wohnungsvergabe unter den gegebenen Umständen ihr möglichstes unternehmen, die Wohnungswerber:innen möglichst fair zu berücksichtigen. Auch die humansten Vormerk- und Vergaberichtlinien nützen zudem den Betroffenen wenig, wenn die städtische Wohnungsvergabe nicht über ausreichend viele Wohnungen verfügt, um die Menschen auf einer erweiterten Vormerkliste mit Wohnraum zu versorgen. Und angesichts der Knappheit des zur Verfügung stehenden Wohnraums muss zudem eine Abwägung darüber getroffen werden, welches Ausmaß an Notwohnungen gegenüber den Menschen auf den regulären Wartelisten vertretbar ist. Denn leider lassen sich die Notwohnungen nicht aus dem Nichts herbeizaubern.

Dennoch darf nicht übersehen werden, dass die strengen Vormerk- und Vergaberichtlinien über lange Zeit hinweg eines waren: Eine Beruhigungspille für die Politik. Denn sie dienten dazu, das Ausmaß des anerkannten Wohnbedarfs möglichst gering zu halten und damit den städtischen Wohnungsnotstand so gut es geht, zu verschleiern. Dass diese Strategie gescheitert ist, müssen jetzt auch die bürgerlichen und rechten Fraktionen schmerzlich zur Kenntnis nehmen. Denn trotz der strengen Vormerk- und Vergaberichtlinien ist nun mehr als zwei Prozent der Stadtbevölkerung für eine Stadtwohnung vorgemerkt und daher besteht in der Stadt Innsbruck gemäß den Kriterien des Bodenbeschaffungsgesetzes von 1974 ein quantitativer Wohnungsnotstand, der die Politik zum Handeln zwingt. Und die Schattenkoalition aus Für Innsbruck, FPÖ, Gerechtes Innsbruck und der ÖVP mit dem Seniorenbund als Anhängsel räumt längst ein, dass die bisherige Vergabepraxis gescheitert ist. Und genau deswegen soll nun die zweite Vergabeliste für Besserverdienende kommen, deren Einkommen oberhalb der Grenze der Tiroler Wohnbauförderung liegt. Dabei ist von vorneherein klar, dass sowas entweder der Gipfel sozialen Ungerechtigkeit ist oder ein purer Rohrkrepierer, der nicht funktioniert oder beides.

Knapp 7000 Wohnungen stehen leer

Bis Anfang Juli wurden im Rahmen des Innsbrucker Leerstandsmonitorings knapp 40 Prozent des Wohnungsbestands in Innsbruck korrigiert und anhand von 26 000 Wohnungen, die seit länger als einem dem Monitoring unterliegen, eine Leerstandsquote von 8,6 Prozent ermittelt. Bleibt diese Quote bis zur Korrektur des gesamten Wohnungsbestands annähernd stabil, dann ist von einem Leerstand von 6 000 bis 7 000 Wohnungen in Innsbruck auszugehen. Wenn dieser Leerstand entsprechend mobilisiert wird, dann wäre die Wohnungsfrage großteils gelöst.

Es macht durchaus Sinn, „sozialpartnerschaftliche“ Mittel zur Behebung des Leerstands wie etwa die Aktion „Sicher Vermieten“ zu unterstützen und sogar einzufordern, weil sie Menschen die unter den aktuellen Bedingungen des wildgewordenen Wohnungsmarkts ansonsten keine Chance hätte, eine zusätzliche Perspektive auf halbwegs bezahlbaren Wohnraum bieten.

Wohnraum vergesellschaften!

Gleichzeitig sollten wir dabei aber nicht vergessen, dass die Wohnungsfrage grundsätzlich nur durch eine vollständige oder zumindest weitgehende Vergesellschaftung des Wohnungsbestandes nachhaltig zu lösen ist. Wir müssen die Systemfrage genau deswegen stellen, weil es sich hier um ein tiefgehendes strukturelles Problem handelt: Der Markt nimmt den Armen, um den Reichen zu geben. Es mag Hausbesitzer:innen geben, die unter den gegebenen Umständen so moralisch integer handeln, wie sie können. Das ändert aber nichts daran, dass das System eine Dynamik entfaltet, die den Kapitalisten zur Ausbeutung und den Grundbesitzer zum Wucher zwingt. Dies lässt sich nicht durch Appelle an Moral und Anstand beheben, sondern nur durch eine Überwindung des Systems und der mit ihm verbundenen Logik.

Roland Steixner

Hinterlasse einen Kommentar