
Die schwarz-grüne Bundesregierung hat sich für 2023 einen Aprilscherz erlaubt – allerdings einen ziemlich schlechten: Mit 1. April sollen die Richtwertmieten erneut um 8,6 Prozent steigen. Dabei wurden die Richtwertmieten erst letztes Jahr schon um 5,8 Prozent erhöht. Gleichzeitig wurden auch die Kategoriemieten im selben Zeitraum bereits um 17,5 Prozent angehoben.
Damit galoppieren die Mieten den Löhnen davon. Bei einer Inflation von 11,1 Prozent ist mit weiteren Preissprüngen zu rechnen. Wir befinden uns mitten in der Teuerungsspirale: Weil der VPI (Verbraucherpreisindex) steigt, werden auch die Mieten teurer und weil die Mieten erhöht werden, steigt auch wieder der VPI. Dasselbe gilt natürlich auch für die Betriebskosten.
Dabei ist die Misere gerade bei den Wohnkosten ohnehin bekannt. Der private Wohnungsmarkt ist nicht dazu in der Lage, breite Teile der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Dort wird eifrig spekuliert. Wenn Wohnungen zu „Vorsorgezwecken“ den Eigentümer wechseln, so tritt das Wohnbedürfnis in den Hintergrund. Wohnen wird nicht nur zur Ware, sondern zum Geschäftsmodell. Mit der Vermietung von Wohnungen lässt sich sehr leicht sehr viel Geld machen. Die Instandhaltungs- und Sanierungskosten, die der Vermieter in das Mietobjekt stecken muss, wird durch die Miete ausgesprochen rasch wieder ausgeglichen. Selbst in Altbauwohnungen ist die Mietpreisgestaltung aufgrund der Möglichkeit von Zuschlägen vielfach ausgesprochen flexibel. Und da heute am privaten Wohnungsmarkt ohnehin fast ausschließlich befristete Mietverträge vergeben werden, lassen sich Mieter:innen, die ihren Mietzins bei einer Schlichtungsstelle überprüfen lassen, notfalls nach nicht allzu langer Zeit mit Auslaufen der Befristung wieder loswerden. Aber auch hier hat die Bundesregierung wenig Interesse etwas grundlegendes zu verändern. Dafür dürfen sich Mieter:innen und Wohnungssuchende herzlichst bei der ÖVP bedanken, die eine grundlegende soziale Mietrechtsreform seit je her blockiert.
Nicht einmal zu einer lückenlosen Abschaffung der Maklergebühren für Wohnungssuchende konnte sich die Bundesregierung durchringen. Auch wenn die Einführung des Bestellerprinzips die Abwälzung auf Wohnungssuchende deutlich erschwert, bleiben dennoch rechtliche Unwägbarkeiten bestehen, da hier bislang keine Beweislastumkehr vorgesehen ist, die im Verbraucherschutz sonst vielfach üblich ist. Abgesehen davon lässt sich bei Objekten mit freier Mietpreisbildung der Mietzins beliebig festsetzen, sodass sich Vermieter:innen für die Entrichtung der Maklergebühren durch teurere Mietanbote schadlos halten können.
Eine soziale Mietrechtsreform, die Abschaffung der Befristungsmöglichkeit von Mietverträgen sowie die Einführung von verbindlichen Mietobergrenzen für alle Wohnungen vorsieht, ist daher das Gebot der Stunde. Darüber hinaus muss auch dem spekulativen Leerstand der Kampf angesagt werden. Als Sofortmaßnahme müsste jetzt jedoch ein Wohnkostenstopp für alle Wohnungen in Kraft treten, der nicht nur die Mieten, sondern auch die Betriebskosten umfasst.
Roland Steixner