
Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet. Zwei Jahre später erklärte diese in einer Resolution den 10. Dezember zum Internationalen Tag der Menschenrechte. Im Jahr 1966 wurde diese Absichtserklärung im UN-Zivilpakt und im UN-Sozialpakt weiter konkretisiert und in die Form von völkerrechtlich verbindlichen Abkommen gegossen. Diese wurden später ratifiziert und mit Zusatzprotokollen versehen, unter denen eines die Abschaffung der Todesstrafe vorsieht.
Menschenrechts- und Hilfsorganisationen nehmen diesen Tag alljährlich zum Anlass, um darauf aufmerksam zu machen, dass sich die Staaten der Vereinten Nationen mit der Verkündung dieser Erklärung darauf verständigt haben, die Würde aller Menschen anzuerkennen und diesen eine Reihe von zivilen, wirtschaftlichen und sozialen Rechten zu gewährleisten. Dazu gehören neben dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Meinungs- und Bewegungsfreiheit, aber auch das Recht auf Arbeit, eine angemessene Gesundheitsversorgung, einen angemessenen Wohnraum und auf Schutz der Familie.
Das Konzept von universellen Menschenrechten ist im Grunde ein egalitäres: Denn es sieht vor, dass alle Menschen dieselben grundlegenden und unveräußerlichen Rechte haben, die sie weder verlieren noch auf diese freiwillig verzichten können. Darüber hinaus sieht das Konzept der Unteilbarkeit vor, dass die zivilen Menschenrechte nicht von den wirtschaftlichen und sozialen abgetrennt werden können. Sie müssen gesamthaft verwirklicht werden. Gerade in bürgerlichen Gesellschaften wird dieser Aspekt nur allzu oft unter den Tisch gekehrt: Das zivile Recht auf körperliche Unversehrtheit verliert seinen Wert, wenn der Zugang zu medizinischer Versorgung fehlt.
Eine Erfindung des Abendlandes?
Die Ursprünge des Konzepts von allgemeinen Menschenrechten werden – neben antiken Vorläufern, wie z.B. in Athen – vielfach in der Genesis gesehen, gemäß der der Mensch als „Ebenbild Gottes“ (b’tselem elohim) geschaffen worden sei. Demzufolge leitet sich das Konzept der Menschenrechte aus der Vorstellung der „Gottähnlichkeit“ des Menschen ab. Mit der Säkularisierung im Zuge der europäischen Aufklärung tritt die Religion in den Hintergrund, wodurch der Raum frei wird für den Menschen als Angelpunkt der Philosophie. Bis zum Konzept von allgemeinen, unteilbaren und unveräußerlichen Menschenrechten (die auch Frauen inkludieren) war es allerdings ein weiter Weg. Und der Weg von der Theorie in die Praxis ist noch weiter, wie sich heute immer noch weltweit zeigt.
Weniger bekannt hingegen ist, dass die älteste bekannte Menschenrechtserklärung aus Afrika stammt: Die Manden-Charta, die von der UNESCO zum immateriellen kulturellen Erbe erklärt wurde. Im Zuge der Gründung des Mali-Reichs wurde im 13. Jahrhundert unter Sundiata Keita eine Verfassung geschaffen, die in sieben Kapiteln grundlegende Menschenrechte, wie z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Nahrung und Bildung sowie die Abschaffung der Sklaverei, verankerte. Das sollte uns vor der Vorstellung bewahren, dass einzig und allein das aufgeklärte Europa auf die Idee kommen konnte, dass der Mensch frei und gleich sein soll.
Wenn dieselbe Idee in unterschiedlichen kulturellen Kontexten auftaucht, dann hat das „christlich-jüdische Abendland“ jedenfalls kein Patent darauf. Die Vorstellung, dass sich Menschen als Gleiche und mit gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet begegnen, scheint vielmehr als „naives“ menschliches Rechtsverständnis im menschlichen Bewusstsein angelegt zu sein, das durch spezifische Macht-, Herrschafts- und Eigentumsverhältnisse überprägt ist, gemäß dem die einen „gleicher“ sind als die „anderen“. Dies ist auch mit dem Konzept der „Ebenbildlichkeit“ im Einklang, insofern Monarchen als „ebenbildlicher“ angesehen werden als andere und daraus ihr Recht abgeleitet wird, über die anderen zu herrschen.
Das Sein bestimmt das Bewusstsein. Das ist die zentrale These von Karl Marx. Dieser zufolge spiegeln auch religiöse, philosophische und juristische Konzepte die ökonomischen und materiellen Grundlagen der Gesellschaft wider, der sie entstammen. Das zeigt sich auch im westlich geprägten Menschenrechtsdiskurs, der vielfach von den bürgerlichen Rechtsvorstellungen bestimmt ist. Die zivilen Menschenrechte haben vielfach mehr Anerkennung als die wirtschaftlichen und sozialen. Letztere fallen vor allem dann unter den Tisch, wenn ihre Umsetzung den Kapitalinteressen im Wege steht. Das das zeigt sich hierzulande insbesondere beim Recht auf Wohnen.
Geduldiges Papier
Wie geduldig das Papier tatsächlich ist, auf dem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verewigt wurde, zeigt sich 77 Jahre nach ihrer Verabschiedung besonders deutlich: In den Kellern der westlichen Zivilisation türmen sich die Leichenberge. Der US-Präsident Donald Trump setzt alles daran, an den Imperialismus früherer US-Präsidenten anzuknüpfen. Immer offensichtlicher sind die Vorbereitungen für einen möglichen direkten Angriff auf Venezuela. Getarnt als „Krieg gegen Drogen“ natürlich, während Trump in den USA Drogenbosse begnadigt. Gleichzeitig führt er innenpolitisch einen Krieg gegen grundlegende zivilisatorische Errungenschaften, wie etwa die Rechte von Frauen* und LBTQIA+ und natürlich die von Immigrant:innen. Auch in Europa geht die Aushöhlung humanitärer Errungenschaften Hand in Hand mit verstärkten Aufrüstungsbestrebungen. Die Ukraine wird zum Schlachtfeld zwischen „Gut“ und „Böse“ hochstilisiert. Die Interessen der Menschen dort, die sich längst ein Ende dieses brutalen Krieges wünschen, sind dabei zweitrangig. Das zeigt sich auch an der vom deutschen Bundeskanzler an den ukrainischen Präsidenden fomulierten Bitte, dafür zu sorgen, dass die jungen Männer gefälligst in der Ukraine bleiben und an der Grenze zu Russland weiterhin die Köpfe für die „westlichen Werte“ hinhalten.
Besonders offensichtlich wird das auch im Israel-Palästina-Konflikt, wo das Töten und Sterben trotz offiziell verkündetem Waffenstillstand weitergeht. Während sich die arabischen Israelis innerhalb der offiziellen Staatsgrenzen Israels immerhin auf dem Papier einer gewissen Rechtssicherheit erfreuen können, ist die Situation der Menschen in den besetzten Gebieten katastrophal. Grundlegende Menschenrechte werden schlichtweg mit Füßen getreten. Und jetzt droht eine durchgedrehte israelische Regierung, die Todesstrafe exklusiv für Palästinenser:innen einzuführen. Die ganze Welt weiß es. Dennoch unternimmt gerade der Westen dagegen herzlich wenig. Vielmehr laufen jetzt die Bemühungen, Gras über „die Angelegenheit in Gaza“ wachsen zu lassen, auf Hochtouren.
Dabei werden gerade die ersten drei Passagen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte deutlich in dem, was nicht zuletzt im Israel-Palästina-Konflikt keinen Aufschub duldet. Sie seien daher hier noch einmal in Erinnerung gerufen:
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
[…]
Vor dem Hintergrund der Gräuel des Zweiten Weltkrieges und des Holocausts vor dem Hintergrund von immensen Fluchtbewegungen wurden diese Passagen verfasst. Diese Erfahrungen waren die Geburtshelferinnen dieser Erklärung. Leider scheint die Erkenntnis, dass gleiche Rechte für alle – egal ob in Israel und Palästina, Syrien, Libanon, der Türkei oder dem Iran oder anderswo – oftmals vergessen zu werden. Dabei bietet das Konzept von gleichen Rechten für alle Menschen (wie z.B. in Rojava) tatsächlich den Schlüssel zur Beilegung von Konflikten und zu einer friedlichen Koexistenz unterschiedlicher ethnischer oder religiöser Gruppen.
Solidarität rettet Leben
Die Durchsetzung von zivilisatorischen Errungenschaften ist noch nie vom Himmel gefallen. Auch die bisherigen Kämpfe haben einiges bewirkt und konnten unzählige Leben retten. Viele Länder haben seither die Folter und Todesstrafe überwunden. Die Rechte von Frauen*, LGBTQIA+, Migrant:innen, Geflüchteten und von anderen Gruppen mussten und müssen jeden Tag neu erkämpft und gegen Rückschritte verteidigt werden. Das Leben unzähliger Menschen – und nicht selten unser eigenes – hängt vom Erfolg dieser Kämpfe ab. Deswegen liegt es in unserer Verantwortung, einen Beitrag dafür zu leisten, dass die Hoffnung auf eine gerechtere und menschlichere Welt fortbesteht. Der Internationale Tag der Menschenrechte ist zudem auch eine passende Gelegenheit, um daran zu erinnern, wie unendlich wichtig die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen ist, ja dass sie Leben rettet. Solidarität rettet Leben.
Roland Steixner
Foto: Markus Spiske, unsplash.