Kurzflüge sind umweltpolitischer Nonsens. Trotzdem fordern fünf Landeshauptleute – jene aus Salzburg, Tirol, Oberösterreich, der Steiermark und Kärnten – zusätzliche Entlastungen für den Flugverkehr. Im Namen der Wettbewerbsgerechtigkeit wollen sie die Flugabgabe abschaffen.
Wenn Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP) sowie die Landeshauptmänner Anton Mattle (ÖVP), Thomas Stelzer (ÖVP), Mario Kunasek (FPÖ) und Daniel Fellner (SPÖ) von fairem Wettbewerb sprechen, sollten sie eigentlich wissen, dass es gegenüber den öffentlichen Verkehrsmitteln am Boden ein erheblicher Wettbewerbsnachteil besteht.
Steuerfrei abheben, während Bahn und Bus zahlen
Bahn- und Busunternehmen sind in das österreichische Steuersystem eingebunden. Der kommerzielle Flugverkehr hingegen profitiert von weitreichenden Ausnahmen. Besonders ins Gewicht fällt dabei das steuerfreie Kerosin: Aufgrund internationaler Regelungen und europäischer Vorgaben ist Flugtreibstoff im kommerziellen Luftverkehr weitgehend von der Energie- beziehungsweise Mineralölsteuer befreit.
Die Größenordnung ist beträchtlich. Im ersten Halbjahr 2026 wurden in Österreich rund 460.000 Tonnen Kerosin steuerfrei getankt. Der Verkehrsclub Österreich, kurz VCÖ, beziffert die daraus resultierende indirekte Entlastung der Fluggesellschaften auf rund 220 Millionen Euro. Dem stehen laut Finanzministerium lediglich 73 Millionen Euro gegenüber, die im selben Zeitraum über die Flugabgabe eingenommen wurden. De Entlastung durch die fehlende Kerosinsteuer ist damit rund dreimal so hoch wie die geleistete Flugabgabe.
Hinzu kommt ein weiterer steuerlicher Vorteil: Grenzüberschreitende Flugtickets sind von der Umsatzsteuer befreit. Von einer Benachteiligung der Luftfahrt gegenüber Bahn und Bus kann unter diesen Bedingungen kaum die Rede sein.
Hohe Emissionen statt fairer Wettbewerb
Zu den steuerlichen Privilegien kommen die Umweltbelastungen. Gerade auf kurzen Strecken, für die gute Bahn- oder Busverbindungen bestehen, sind sie vermeidbar. Laut Umweltbundesamt verursachen Kurz- und Mittelstreckenflüge über Distanzen bis 1.000 Kilometer durchschnittlich 261 Gramm Treibhausgase pro Personenkilometer. Das ist rund fünfeinhalbmal so viel wie bei Reisebussen und sogar 31-mal so viel wie bei der Bahn.
Im Interesse der Bevölkerung – schließlich wurden sie von ihr gewählt und nicht von den Fluggesellschaften – müssten die fünf Landesgranden aus Salzburg, Tirol, der Steiermark, Oberösterreich und Kärnten ihre politischen Prioritäten daher klar setzen: öffentliche Verkehrsverbindungen verbessern, Bahn und Bus stärken und die Fahrpreise senken. Die Ausrede, dass es ohnehin ein regionales Klimaticket gibt, ist bei nur bedingt zulässig – es gibt Bundesländer mit günstigeren und in Luxemburg z. B. einen kostenfreien Öffis-
Zugang.
Die fünf Landeshauptleute wären daher besser beraten, sich dafür einzusetzen, statt auch noch den bescheidenen steuerlichen Ausgleich durch die Flugabgabe abzuschaffen. Wettbewerbsgerechtigkeit entsteht nicht durch zusätzliche Privilegien für den Flugverkehr, sondern durch fairere Bedingungen für die klimafreundlicheren Alternativen.
Josef Stingl